Leitbild
Grundsätze
- Wir achten die Würde des einzelnen Menschen
- Wir unterstützen die Selbstbestimmung und geben Hilfe zur Selbsthilfe.
- Wir gewährleisten den Schutz vor Gefahren für Leib und Seele.
- Wir gewährleisten die Wahrung der Intimsphäre.
- Wir pflegen gesundheitsfördernd und qualifiziert. Dabei orientieren wir uns an der Biographie und dem persönlichen Bedarf des einzelnen Menschen.
- Wir ermöglichen Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
- Wir achten die Kultur, Weltanschauung und Religion.
- Wir ermöglichen unseren Bewohnerinnen und Bewohnern ein würdevolles Sterben.
Quelle: Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Download als PDF
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Wir fördern die Kreativität, Eigenverantwortung, Flexibilität und berufliche Entwicklung.
- Wir sind fachlich kompetent.
- Wir fördern Fortbildung in Form von Seminaren, Schulungen, Fachliteratur und gegenseitigem Austausch.
- Wir integrieren neueste Erkenntnisse und Methoden kontinuierlich in unsere Arbeit.
- Wir handeln verantwortungsbewusst, engagiert und kostenbewusst.
Pflege und Betreuung
Die Pflege und Betreuung im Haus Goldenbek wird durch qualifiziertes Fachpersonal und deren Assistenten rund um die Uhr gewährleistet. Sie besteht in einer Kombination aus Bezugs- und Funktionspflege. Das Pflegemodell von Monika Krohwinkel ist unsere Arbeitsgrundlage. Jeder Schichtwechsel beginnt mit einer mündlichen und auch schriftlichen Übergabe. Eine ausführliche Pflegedokumentation gewährleistet jederzeit einen Einblick in den Pflegezustand des Heimbewohners. Unsere ganzheitliche Pflege beinhaltet die psychosoziale Betreuung, Aktivierung sowie Grund- und Behandlungspflege, einschließlich medizinischer Betreuung und Sterbebegleitung. Eine ansprechende Wohnumgebung, ein angstfreies Umfeld, zuverlässige und qualifizierte Mitarbeiter, ein strukturierter Tagesablauf der individuelle Wünsche der Bewohner berücksichtigt, schaffen die Voraussetzung für die Erhaltung und evtl. für die Wiederherstellung der Selbstständigkeit und die Förderung der Zufriedenheit und Lebensqualität der Bewohner. Für unser Haus wurde ein Bewohnerbeirat gewählt, dieser besteht aus fünf Personen, zwei Bewohner und 3 Angehörige. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Sie besuchen in regelmäßigen Abständen die Bewohner, organisieren Bewohnerversammlungen, nehmen an den Angehörigenabenden teil und sind jederzeit telefonisch zu erreichen. Die Aufgabe des Bewohnerbeirates sind u.a. Beteiligung an der Beschwerdebearbeitung, aktive Unterstützung und Förderung des bürgerschaftlichen Engagement innerhalb und außerhalb der Einrichtung, Mitsprache bei baulichen Veränderungen und Neuanschaffungen. Über deren Arbeit werden Protokolle angefertigt und der Einrichtungsleitung übergeben.