Kurzzeitpflege

Das Ziel der Kurzzeitpflege ist es, nach einem Krankenhausaufenthalt oder eine Reha-Maßnahme wieder fit für den Alltag zu werden.

Hierfür übernimmt die Pflegekasse in der Regel die Kosten für 28 Tage oder 1.854 EUR pro Jahr. Die Kosten für die Unterkunft sowie die Verpflegung müssen Sie selbst tragen.


Verhinderungspflege

Für den Fall der Abwesenheit der Pflegeperson gibt es die Möglichkeit der Verhinderungspflege.
Zusätzlich zur Kurzzeitpflege ist die Übernahme der Pflegekosten für weitere 28 Tage oder zusätzlich bis zu 1.685 Euro pro Jahr durch die Pflegekasse möglich. Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst bezahlen.
Rechtzeitig während der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege besprechen wir mit Ihnen, ob eine Rückkehr nach Hause möglich ist oder ein Übergang in die Langzeitpflege sinnvoller wäre.





 
 
E-Mail
Anruf
Karte
Instagram